Umzug nach Deutschland |
Aufgrund der ständig wachsenden Globalisierung gibt
es immer mehr Menschen, die aus beruflichen oder privaten Gründen
nach Deutschland übersiedeln bzw. zurückkehren. |
a) b) |
mindestens 12 aufeinander
folgende Monate den Lebensmittelpunkt ausserhalb der EU gehabt haben, z.B. USA oder Kanada wenn von dort der Import stattfinden soll und das bzw. die Fahrzeuge müssen mindestens 6 Monate auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein. |
Um diese Voraussetzungen gegenüber den deutschen Zollbehörden belegen zu können, genügen die folgenden Unterlagen: |
- - - - - |
Bescheinigung
vom Arbeitgeber, und/oder Immatrikulations-Bescheinigung der Universität, Hochschule oder Fortbildungsinstitutes, und/oder Mietvertäge, und/oder Visatechnisch Eintragungen in den Personalpapieren etc. Bei staatlichen Angestellten genügt eine Bescheinigung vom Dienstherrn. |
Besonderheiten |
- - |
Fahrzeuge können in Ausnahmefällen
auch abgabefrei als Übersiedlungsgut importiert werden wenn Sie
sich kürzer
als 12 Monate im Ausland aufgehalten haben. Dies kann aber nur dann
geschehen, wenn der Beteiligte gegenüber dem zuständigen
Zollamt nachweisen kann, dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf
oder mehr Monate außerhalb der EG zu leben. Der Fahrzeug-Import als Übersiedlungsgut muß nicht zwingend
bei der eigentlichen Übersiedlung geschehen. Bis 12 Monate nach
dem Umzug nach Deutschland können Sie Ihr Fahrzeug zum abgabefreien
Import anmelden. |
Grundsätzlich müssen Übersiedlungsgüter nicht in einer Sendung eingeführt werden, Teillieferungen sind möglich. Die Nutzungs- oder Anmeldedauer bei Fahrzeugen muß jedoch zwingend sechs Monate vor der Übersiedlung betragen haben.
|
Unser Service |
Dieser Text wurde von USCars24 recherchiert und zusammengestellt. Das unbefugte Kopieren dieses Textes, auch in Auszügen, ist nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Da dieser Text fortlaufend aktualisiert wird, übernehmen wir keine Haftung für unrechtmäßig angefertigte Kopien anderer Firmen. |