Dies bedeutet, daß Ihr Fahrzeug dauerhaft in der
BRD zugelassen werden kann ohne dafür Einfuhrzoll oder Einfuhrumsatzsteuer
abführen
zu müssen.
Das Fahrzeug muß nach Austritt aus dem Dienstverhälnis bei
einem deutschen Zollamt vorgestellt und abgabefrei als Übersiedlungsgut
verzollt werden. Anschließend kann die TüV-Umrüstung
und TüV-Abnahme mit der dazugehörigen Erstellung des deutschen
Fahrzeugbriefes vorgenommen werden.
Vorzeitiger Fahrzeugverkauf
Sollten Sie das Fahrzeug noch während Ihrer Militär-Zugehörigkeit
an eine in Deutschland lebende Person verkaufen wollen, ist dies auch
möglich. Es werden dann 10% Einfuhrzoll und 16% Einfuhrumsatzsteuer
fällig.
Diese berechnen sich aus dem Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Verzollung.
Gerne sind wir Ihnen bei der Ermittlung des Zeitwertes behilflich.
Rückversetzung in die USA oder Kanada
Wenn Sie nach Beendigung Ihrer Dienstzeit zurück in Ihr Heimatland
versetzt werden, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, Ihr Fahrzeug
in Deutschland zum Verkauf anzubieten.
Erfahrungsgemäß werden in der momentanen Situation am deutschen
Markt weitaus höhere Preise für US-Fahrzeuge erzielt als es
in den USA oder Kanada der Fall wäre.
Auch unter Berücksichtigung der entsprechenden Einfuhrabgaben errechnet
sich ein noch ein attraktiver Preisvorteil.
Die Verzollung als Übersiedlungsgut oder auch als
normaler Fahrzeug-Import kann von Ihnen selber bei jedem Binnenzollamt
vorgenommen werden oder wir erledigen dies für Sie am Tage der
TüV-Abnahme.
Bei Vorlage eines am Tag der Umrüstung gültigen VAT-Forms (Value
Added Tax) berechnen wir keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungsbetrag
Ihrer TüV-Abnahme und etwaiger Zusatzleistungen.
In Anlehnung an das Truppenzollabkommen gewähren wir spezielle Rabatte
für Militär-Angehörige und zivile-Angestellte.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die TüV-Abnahme
Ihres Fahrzeuges.
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