Bei Angehörigen der Bundeswehr, der deutschen Vertretungen
im Ausland und anderen staatlichen Angestellten verhält es sich
mit dem Fahrzeug-Import als Übersiedlungsgut ähnlich wie bei
privaten Umzüglern.
Sie müssen sich mindestens 12 Monate im Ausland aufgehalten haben
und das bzw. die Fahrzeuge müssen mindestens 6 Monate auf Ihren
Namen zugelassen gewesen sein, um die Vorteile des abgabefreien Imports
nutzen zu können.
Sowohl für Bundeswehr-Angehörige als auch für Botschafts-Angehörige
und staatliche Angestellte bieten wir einen speziellen Rabatt auf die
TüV-Abnahme an.
Da der Rabatt von Model zu Model verschiedenen ist, muß dieser
für das jeweilige Fahrzeug direkt bei uns angefragt werden.
Weitere Information zum Thema “Übersiedlung nach Deutschland”
finden Sie hier.
|