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Wegfahrsperren

Wegfahrsperren sind Diebstahlsicherungen, welche nachträglich in Import-Fahrzeuge installiert werden. Diese Anlage wird anschließend in den Fahrzeugbrief eingetragen oder mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ausgeliefert, um somit die Anerkennung durch Ihre Versicherungs-Gesellschaft zu erlangen.

Seit dem 01.Juli 1993 haben sich die deutschen Kfz.-Versicherer darauf geeinigt, daß im Diebstahlfall Fahrzeuge ohne anerkannte Wegfahrsperre nicht voll ersetzt werden. Der Trend bei den Versicherungsgesellschaften ist sogar so, daß Fahrzeuge ohne Wegfahrsperre überhaupt nicht mehr zugelassen werden können. Eine diesbezügliche, einheitliche Regelung ist für die Zukunft vorgesehen.

Eine bei deutschen Versicherungen anerkannte Wegfahrsperre muß 3 Mechanismen aufweisen.
Wird das Fahrzeug einige Minuten mit abgezogenem Zündschlüssel abgestellt, so muß sich die Anlage selbst aktivieren. Das heißt, daß die Stromkreise der Zündung, des Batteriestroms und der Treibstoffversorgung selbstständig unterbrochen werden müssen und somit ein Kurzschließen des Fahrzeuges im Diebstahlfall verhindern.

Diese Funktionen werden von in den USA oder Kanada verbauten Anlagen nicht eingehalten. Dies gilt sowohl für Alarmsysteme als auch für sogenannte Immobilizer. Systeme dieser Art werden von deutschen Versicherungen als nicht vorhanden angesehen.

Um dem oben beschriebenen Risiko zu entgehen, bieten wir Ihnen den nachträglichen Einbau einer in Deutschland anerkannten Wegfahrsperre an. So wird auch Ihr Fahrzeug im Diebstahlsfall voll ersetzt.

 

Heimann & Thiel GbR
Telefon: 0202-600050
Email: info@uscars24.de